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AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Michel Winkler, Einzelunternehmen, handelnd unter der Marke „ibx“ (ibx company), Laher Kirchweg 24, 30659 Hannover (nachfolgend „ibx“), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie gelten für alle Leistungen von ibx, auch wenn bei künftigen Verträgen nicht erneut auf sie Bezug genommen wird. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ibx stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

ibx erbringt Leistungen in den Bereichen Strategieberatung, Digitalisierung, KI und Automatisierung, Marketing, App- und Softwareentwicklung sowie Begleitung und Sparring. Art, Umfang und Inhalt der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem konkreten Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Beratungs- und Begleitungsleistungen sind Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht geschuldet. Bei der Erstellung individueller Software, Anwendungen oder abgrenzbarer Werke kann ein Werkvertrag vorliegen; maßgeblich ist die im Angebot beschriebene Leistung.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote von ibx sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von ibx oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Kommunikation in Textform (zum Beispiel per E-Mail) genügt.

§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkung des Kunden

ibx erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und kann zur Vertragserfüllung geeignete Dritte (Subunternehmer) einsetzen. Der Kunde stellt ibx rechtzeitig, vollständig und kostenfrei alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Mitwirkungshandlungen zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwand, der ibx dadurch entsteht, wird nach Aufwand zusätzlich vergütet.

§ 5 Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die ibx nicht zu vertreten hat, insbesondere durch fehlende Mitwirkung des Kunden oder höhere Gewalt, verlängern Fristen entsprechend.

§ 6 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung erfolgt nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen oder zu einem vereinbarten Festpreis gemäß Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auslagen und Fremdkosten werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei längeren Projekten ist ibx berechtigt, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 7 Änderungen und Zusatzleistungen

Wünscht der Kunde Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, werden diese als gesonderte Leistung behandelt und nach Aufwand oder gesondertem Angebot vergütet. ibx wird den Kunden auf hieraus folgende Auswirkungen auf Termine und Kosten hinweisen.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

An den von ibx erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Konzepten, Designs, Texten, Software und Anwendungen, räumt ibx dem Kunden die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Rechte ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. An eingesetzter Standard- oder Drittsoftware sowie an Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. ibx bleibt berechtigt, das erworbene Know-how sowie nicht kundenspezifische Bausteine weiter zu verwenden.

ibx darf den Kunden und das Projekt in angemessener Form als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 10 Gewährleistung

Bei Werkleistungen leistet ibx zunächst Nacherfüllung. Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Schlägt die Nacherfüllung trotz angemessener Frist fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Bei Dienstleistungen wird kein bestimmter Erfolg geschuldet; ibx erbringt die Leistung nach den anerkannten Regeln und mit fachlicher Sorgfalt.

§ 11 Haftung

ibx haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ibx nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet ibx nur insoweit, als der Kunde eine dem Stand der Technik entsprechende, regelmäßige Datensicherung durchgeführt hat und der Schaden bei ordnungsgemäßer Sicherung nicht eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

Projektbezogene Verträge enden mit vollständiger Erbringung der Leistung beziehungsweise mit der Abnahme. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 13 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die ibx die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ibx für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dauert die Störung länger an, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Teil des Vertrags zurückzutreten.

§ 14 Datenschutz

ibx verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit ibx im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von ibx in Hannover. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2026.