Die Förderung für digitale Projekte im aktuellen IGP Aufruf richtet sich an mindestens zwei Unternehmen, die gemeinsam eine neue Dienstleistung, einen Prozess oder ein Geschäftsmodell entwickeln. Einzelvorhaben sind ausgeschlossen. Teilnahmeanträge müssen bis zum 20. August 2026 um 15:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.

Was umfasst die Förderung für digitale Projekte?

Gefördert werden gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen, die verschiedene Branchen oder betriebliche Erfahrungen verbinden. Der aktuelle Aufruf spricht ausdrücklich Kooperationen zwischen Handwerk, etabliertem Mittelstand, Start ups und Digitalunternehmen an.

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen, kurz IGP, ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Im Mittelpunkt stehen nichttechnische Innovationen. Das bedeutet, dass nicht allein eine neue Technologie entscheidend ist, sondern vor allem eine neuartige Anwendung, Dienstleistung, Arbeitsweise oder Form der Zusammenarbeit.

Laut Förderaufruf des Bundeswirtschaftsministeriums zu Cross Innovationen sollen Unternehmen aus unterschiedlichen Bereichen ihre Kompetenzen zusammenführen. Ein Handwerksbetrieb könnte beispielsweise seine Erfahrung aus der Einsatzplanung mit der Entwicklungskompetenz eines Softwareunternehmens verbinden.

KMU sind kleine und mittlere Unternehmen. Ob ein Betrieb als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen gilt, richtet sich unter anderem nach Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme. Die genaue Einordnung ist wichtig, weil davon die maximale Förderquote abhängt.

Welche digitalen Vorhaben können zum Aufruf passen?

Passend sind Vorhaben, bei denen beide Partner eine neue Lösung entwickeln und einen klaren eigenen Arbeitsanteil übernehmen. Der Kauf oder die gewöhnliche Einführung einer bereits verfügbaren Software reicht dafür in der Regel nicht aus.

Ein mögliches Beispiel ist eine neue Einsatzplanung für einen Gebäudedienstleister. Der Betrieb bringt Wissen zu Schichten, Qualifikationen, Fahrtwegen und kurzfristigen Ausfällen ein. Ein Softwareunternehmen entwickelt daraus eine neuartige Anwendung, die diese Anforderungen anders verbindet als bisherige Lösungen.

Weitere denkbare Vorhaben sind:

Entscheidend ist der Entwicklungscharakter. Das Vorhaben sollte ein konkretes Problem lösen, sich erkennbar von bestehenden Angeboten unterscheiden und eine wirtschaftliche Nutzung ermöglichen. Wenn zunächst Abläufe, Papierlisten und Excel Dateien geordnet werden müssen, kann eine strukturierte Digitalisierung bestehender Betriebsabläufe die notwendige Vorarbeit sein.

Wie hoch sind Kostenrahmen und Förderquoten?

Das IGP unterscheidet zwischen Machbarkeitsprojekten und Marktreifeprojekten. Die passende Projektart hängt davon ab, wie weit die gemeinsame Idee bereits entwickelt ist.

Machbarkeitsprojekte

Machbarkeitsprojekte können laut IGP Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes bis zu 12 Monate dauern und förderfähige Gesamtkosten von höchstens 150.000 Euro umfassen. Sie eignen sich dazu, eine Idee zu prüfen, ein Konzept auszuarbeiten oder einen ersten funktionsfähigen Prototyp zu entwickeln.

Bei Machbarkeitsprojekten beträgt die maximale Förderquote 70 Prozent für Kleinstunternehmen, 65 Prozent für kleine Unternehmen und 60 Prozent für mittlere Unternehmen. Die Quote beschreibt den möglichen Anteil der förderfähigen Kosten, den der Zuschuss übernimmt.

Ein vereinfachtes Beispiel: Ein kleines Unternehmen plant förderfähige Kosten von 90.000 Euro. Bei der maximalen Quote von 65 Prozent könnten davon 58.500 Euro bezuschusst werden. Ein beteiligtes Kleinstunternehmen mit 60.000 Euro förderfähigen Kosten könnte bei 70 Prozent bis zu 42.000 Euro erhalten, sofern alle Kosten anerkannt werden.

Marktreifeprojekte

Marktreifeprojekte können nach den Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zum IGP bis zu 24 Monate laufen. Im gesamten Projektverbund sind bis zu 600.000 Euro förderfähige Kosten möglich.

Bei Marktreifeprojekten werden maximal 55 Prozent für Kleinstunternehmen, 50 Prozent für kleine Unternehmen und 45 Prozent für mittlere Unternehmen übernommen. Solche Projekte können beispielsweise die Fertigstellung, Erprobung und Vorbereitung der wirtschaftlichen Nutzung einer bereits untersuchten Lösung umfassen.

Welche Anforderungen gelten für die Zusammenarbeit?

Mindestens zwei antragsberechtigte Unternehmen müssen das Vorhaben gemeinsam umsetzen. Der Partner mit dem kleinsten Anteil muss mindestens 20 Prozent der gesamten Arbeitsleistung erbringen.

Ein Unternehmen darf daher nicht nur als formaler Partner auftreten oder eine übliche Lieferantenleistung abrechnen. Die Aufgaben sollten so verteilt sein, dass jedes Unternehmen einen nachvollziehbaren Beitrag zur Entwicklung leistet. Dazu gehören eigenes Personal, fachliche Verantwortung und klar abgegrenzte Arbeitspakete.

Vor der Bewerbung sollten die Partner mindestens folgende Punkte gemeinsam festhalten:

Gerade bei individueller Software sollten Funktionen, Verantwortlichkeiten und Nutzungsrechte früh geklärt werden. Eine Übersicht zur Entwicklung individueller Software und Apps für den eigenen Betrieb zeigt, welche fachlichen und technischen Fragen dabei typischerweise anfallen.

Wie läuft die Bewerbung bis zum Förderantrag ab?

Bis zum 20. August 2026 um 15:00 Uhr ist zunächst der elektronische Teilnahmeantrag einzureichen. Erfolgreiche Bewerber sollen voraussichtlich im Januar 2027 zu einem Pitch eingeladen werden, erst danach folgt der vollständige Förderantrag.

Der Pitch ist eine kurze Präsentation des Vorhabens vor einem Auswahlgremium. Die Einladung ist noch keine Förderzusage. Auch der genannte Termin im Januar 2027 ist eine voraussichtliche Planung und kann sich ändern.

Die Bewerbung sollte deshalb nicht erst kurz vor Fristende vorbereitet werden. Für die Abstimmung zwischen zwei Unternehmen werden erfahrungsgemäß mehrere Termine benötigt. Kosten, Arbeitsanteile und Projektziele müssen zusammenpassen und in beiden Betrieben intern freigegeben werden.

Eine praktische Reihenfolge ist:

  1. Projektidee und konkretes Kundenproblem beschreiben.
  2. Geeigneten Unternehmenspartner verbindlich einbinden.
  3. Machbarkeit oder Marktreife als Projektart auswählen.
  4. Arbeitspakete, Zeitplan und Kosten je Partner kalkulieren.
  5. Neuheit, Marktbezug und gemeinsame Verwertung darstellen.
  6. Teilnahmeantrag mit zeitlichem Puffer elektronisch einreichen.

Die Zusammenfassung der ZENIT GmbH zum aktuellen IGP Aufruf bietet eine zusätzliche Einordnung des Auswahlverfahrens. Maßgeblich bleiben die offiziellen Unterlagen und Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums.

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Häufige Fragen

Muss der Kooperationspartner bei der IGP Bewerbung bereits feststehen?

Ja. Der aktuelle Aufruf verlangt ein gemeinsames Vorhaben von mindestens zwei antragsberechtigten Unternehmen. Aufgaben, Arbeitsanteile und Kosten sollten deshalb bereits für den Teilnahmeantrag abgestimmt sein.

Kann ein Softwareunternehmen Partner eines Handwerksbetriebs sein?

Ja, sofern beide Unternehmen antragsberechtigt sind und die Lösung gemeinsam entwickeln. Das Softwareunternehmen darf nicht nur eine gewöhnliche Auftragsleistung übernehmen, denn auch der Partner mit dem kleinsten Anteil muss mindestens 20 Prozent der Arbeitsleistung erbringen.

Können unterschiedlich große Unternehmen gemeinsam einen Antrag stellen?

Ja. Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen können in einem Projektverbund zusammenarbeiten. Die maximale Förderquote richtet sich für jeden Partner nach seiner Unternehmensgröße und danach, ob es sich um ein Machbarkeitsprojekt oder ein Marktreifeprojekt handelt.

Wann ist ein Machbarkeitsprojekt statt eines Marktreifeprojekts sinnvoll?

Ein Machbarkeitsprojekt passt, wenn die Partner eine Idee zunächst prüfen, ausgestalten oder als Prototyp erproben müssen. Ein Marktreifeprojekt kommt eher infrage, wenn die grundsätzliche Umsetzbarkeit bereits geklärt ist und die Lösung bis zur wirtschaftlichen Nutzung weiterentwickelt werden soll.